ist in deutschland leider net anders, nach meiner meinung gehört das fischereigesetz geändert..
§ xyz, absatz ???, jeder inhaber eines fischereichein's und einer gültigen angelkarte hat ab sofort eine schrotflinte / jagdgewehr bei der ausübung des angelhobbys mitzuführen, sollte der betreffende angler einen cormoran am angelgewässer sehen, ist dieser unverzüglich durch das zielfernrohr anzuvisieren und möglichst schmerzfrei zu töten, desweiteren wird der todesschütze verpflichtet, den vogel sinnvoll zu verwerten"
die norweger schießen die viecher, rupfen und in esseig einlegen, wie sauerbraten, also sinnvolle verwendung, soll laut aussage vom ferienhausvermieter 2015 sehr gut schmecken, ohne essig schmecken die teile wohl etwas tranig......in deutschland besteht auch für diverse fische (brassen, welse) an bestimmten gewässern auch entnahmepflicht und sinnvolle verwertung...ok, die kleinen bekommt der kater...
gruß mirko
Herr, ok, du kannst zwar über's wasser laufen, aber bitte trampel nicht so, du verscheuchst mir die fischeeee!!!!!!
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